Wo ist welcher Führerschein gültig? Führerschein Gültigkeit Deutschland, EU und Ausland



Deutsche Führerscheine gelten auch im europäischen Ausland


Schnell ein Abstecher an die Côte d'Azur oder übers Wochenende nach Amsterdam? Kein Problem! Grundsätzlich können Sie noch bis ins Jahr 2033 mit ihrem rosa oder grauen Führerschein sowie dem ehemaligen DDR-Führerschein im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - dazu zählen neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch Norwegen, Island und Liechtenstein - reisen. Vorausgesetzt, Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings: Auch wenn die nationalen Führerscheine in den definierten europäischen Staaten nach EU-Recht noch gültig sind - ein reibungsloses Reisen garantiert Ihnen das noch lange nicht. Viele Behörden kennen die alten Formate der nationalen Führerscheine nicht mehr und verhängen im Zweifel ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot. Was hilft es Ihnen dann, wenn Sie im Recht sind?! Die Aufklärung eines solchen Missverständnisses kostet unnötig Zeit und Nerven und kann Ihnen die Urlaubsfreude gehörig verderben.
Am besten Sie lassen sich vor Ihrer Urlaubsreise einen EU-Führerschein ausstellen.
Dann sind Sie in puncto „Führerschein Gültigkeit Ausland" auf der sicheren Seite. Das gilt ganz besonders wenn Sie mit einem vorläufigen Führerschein reisen wollen. Der vorläufge Führerschein ist ein Übergangsdokument, das Sie benötigen, wenn Sie ihren Führerschein verloren oder als gestohlen gemeldet haben. In anderen EU-Ländern besteht immer das Risiko, dass ein vorläufiger Schein nicht anerkannt wird. Denn nicht alle Länder der Europäischen Union nutzen diese Führerscheinart.
EU-Führerscheine gelten im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum
Andersherum haben auch tschechische, rumänische, polnische oder andere EU-Führerscheine Gültigkeit in Deutschland. Vorausgesetzt, sie gehören dem EU/EWR-Gebiet an, und Ihre Inhaber hatten zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im jeweiligen europäischen Land. Außerdem darf ihnen im Heimatland nicht gerade der Führerschein gezwickt worden sein (Entzug der Fahrerlaubnis). In diesem Fall dürften sie auch nicht mehr im genannten EU-Gebiet fahren.
Grundsätzlich gilt: Ob mit dem deutschen Führerschein nach Italien oder dem polnischen nach Schweden - am problemlosesten reisen Sie immer mit einem neuen EU-Führerschein. Denn der EU-Führerschein ist für ganz Europa zentral erfasst und damit in allen EU-Mitgliedstaaten in der Regel uneingeschränkt anerkannt. Durch seine einheitliche Gestaltung soll der EU-Führerschein Polizei und Sicherheitsexperten helfen, die Fahrerlaubnis von ausländischen Fahrern schnell und einfach zu überprüfen.


Risiken und Strafen beim Versuch, die MPU mit dem EU-Führerschein zu umgehen
Lange Zeit leistete eine unklare Gesetzeslage dem so genanntem Führerschein-TourismusVorschub, bei dem EU-Führerscheine in einem anderen EU-Land erworben werden konnten mit dem Ziel eine anstehende medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland zu umgehen.
Die MPU, umgangssprachlich auch Idiotentest oder Depperltest genannt, ist ein vom Gesetzgeber angeordnetes Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung nach beträchtlichem oder wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr. Die MPU ist oft mit hohen Kosten und Aufwand verbunden, die Durchfallquote ist hoch. Daher suchen viele Betroffene nach Auswegen. Darauf bauen unseriöse Anbieter im Internet, die mit der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU für den Führerschein-Tourismus werben - völlig rechtswidrig. Denn neben einer ordnungsgemäßen Fahrprüfung im jeweiligen EU-Mitgliedsland ist für den rechtmäßigen Erwerb des Führerscheins auch ein fester Wohnsitz für mindestens 185 Tage dort vorgesehen.
Stellen Behörden fest, dass Sie mit einem nicht rechtmäßig erworbenen EU-Führerschein fahren, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Hierfür droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe.

Außerhalb Europas am besten mit internationalem Führerschein unterwegs
Einen internationalen Führerschein benötigen Sie innerhalb der EU nicht. Reisen Sie allerdings außerhalb Europas, wie etwa bei einer Route durch die USA oder Südafrika, sollten Sie sich aber auf jeden Fall einen internationalen Führerschein ausstellen lassen und diesen auch die ganze Reise über mit sich führen. Nicht nur, falls Sie kontrolliert werden. Auch bei der Mietwagenfirma dürften Sie Probleme bekommen, wenn Sie keine internationale Fahrerlaubnis vorweisen können. In vielen Ländern ist der internationale Führerschein sogar Pflicht. Dazu zählt neben den USA und Südafrika auch Australien. In anderen Ländern, wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, ist er zwar nicht verpflichtend, dennoch ist es ratsam, ihn mitzuführen
Zur Sicherheit können Sie auch vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Botschaft des Urlaubslandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist.
Den internationalen Führerschein können Sie in der Regel bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle oder dem nächsten Straßenverkehrsamt beantragen. Vor jeder neuen Reise sollten Sie zudem einen Blick auf das Ablaufdatum werfen. Denn der internationale Führerschein ist nur für die Dauer von 3 Jahren gültig.
Wichtig ist dabei zu beachten: Der internationale Führerschein ist nur ein Zusatzdokument, der ohne ihre nationale oder europäische Fahrerlaubnis nicht gültig ist. Es übersetzt gewissermaßen die nationalen Fahrerlaubnisklassen in internationale Standards und hilft so den ausländischen Behörden, die Fahrerlaubnis schnell zu überprüfen. Ein internationaler Führerschein allein berechtigt Sie also nicht im In- oder Ausland ein Fahrzeug zu lenken!


Wie kann ich die Führerschein Gültigkeit überprüfen?
Das kommt nun ganz drauf an, ob Sie einen alten deutschen oder neuen EU-Führerscheinin den Händen halten. Bei den alten nationalen Führerscheinen (grauer, rosa oder DDR-Führerschein) sowie bei EU-Führerscheinen mit dem Ausstellungsdatum vor der Führerscheinneuregelung am 19. Januar 2013 gilt pauschal der 19. Januar 2033 als Ablaufdatum. Spätestens dann müssen Sie Ihren alten Schein in den neuen EU-Führerschein umgetauscht haben.
Wenn Sie einen nach 2013 ausgestellten EU-Führerschein besitzen, wird die Angelegenheit bestechend einfach. Das einheitliche Format des neuen EU-Führerscheins ermöglicht ein schnelles Ablesen aller wichtigen Informationen. So ist neben Namen und Geburtsdatum auch das offizielle Ablaufdatum des Führerscheins vermerkt. Damit lässt sich auf einen Blick die Gültigkeit überprüfen.
Bei den befristeten Fahrerlaubnisklassen wie den Klassen C und CE bzw. C1 und C1E sowie den Busklassen, die nur immer für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt werden, gilt als Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Erstellung des Führerscheins erteilt.
Bußgelder und Strafen bei abgelaufenem Führerschein
Auch wenn durch die Führerscheinneuregelung nicht die Fahrerlaubnis an sich in Frage gestellt wird, sondern nur das Dokument erneuert wird - als bürokratische Lapalie sollten Sie die regelmäßige Aktualisierung Ihres Scheins nicht betrachten. Denn wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren, ist zumindest schon einmal der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein" erfüllt. Damit haben Sie auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeitbegangen, die mit einem Bußgeld von 15 Euro einhergeht. Bei einem seit Kurzem abgelaufenen Führerschein können Sie wahrscheinlich noch mit der Güte des Gesetzgebers rechnen.


Anders sieht die Lage allerdings aus, wenn die Frist schon längere Zeit verstrichen ist. Denn hier verlassen wir den Bereich der bloßen Odnungswidrigkeit und erfüllen den Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes handelt es sich beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis um eine Straftat. Sie zieht in der Regel hohe Bußgelder oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr nach sich.
Aus diesem Grunde sollten Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins nicht nur sofort einen Ersatzführerschein beantragen, sondern sich für die Zwischenzeit auch immer einen vorläufigen Führerschein besorgen. Für Führerscheine gilt schließlich eine Mitführpflicht. Werden Sie kontrolliert, gilt die Ausrede nicht, dass Sie schon den Antrag für einen neuen Schein gestellt haben. Der vorläufige Führerschein ist übrigens nur so lange gültig, bis der Ersatzführerschein fertig gestellt ist.
Achtung : Fahren ohne gültigen Führerschein hat Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz!
Wenn Sie als Autofahrer ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind, handeln Sie eindeutig rechtswidrig. Das hat nicht nur strafrechtliche Auswirkungen. Auch Ihr Versicherungsschutz greift im Ernstfall, wie zum Beispiel bei einem Unfall, nicht. Gegenüber dem Versicherungsträger handelt es sich hierbei um eine Obliegenheitsverletzung. Dafür kann Sie Ihre Versicherung nach Abschluss der Schadensregulierung in Regress nehmen und eine Summe von bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern.
Sie fahren übrigens auch ohne gültigen Führerschein und damit ohne gültige Fahrerlaubnis, wenn Sie ein Fahrzeug fahren, für das Sie nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen, zum Beispiel, wenn Sie vergessen haben, Ihren Lkw-Führerschein nach 5 Jahren zu verlängern.
Außerdem droht bei wiederholter Begehung der Einzug des Fahrzeugs. Diese Maßnahme kann das Gericht auch bei einmaliger Tat mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falls anordnen.
Mit ungültigem Lkw-Führerschein einen Lkw zu führen, bringt darüber hinaus nicht nur Sie in Schwierigkeiten, sondern auch den Halter des Fahrzeugs. Denn Fahrer und Halter sind in einem solchen Fall beide haftbar.

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